Information:
Brandschutztüren werden unterschieden nach Feuerwiderstandsklassen:
• REI 30 - 60 (feuerhemmende Türen) mit mindestens 30/60 Minuten Feuerwiderstand sind vorgeschreiben im Zimmereingangsbereich, Treppenhaus, Eingangstüren, versch. Lagerräumen, Heizungskelle und als Raumabschlüsse.
• REI 90 - 120 (feuerbeständige Türen) mit mindestens 90/120 Minuten Feuerwiderstand sind vorgeschrieben in Brandwanddurchbrüchen, zum Beispiel zwischen Garagen und Wohnhaus – Gangabschlüßen und bei grossen Brandabschnitten.